Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln die Nutzung der SaaS-Plattform smarteagentur, betrieben durch die Creative AI Solutions GmbH, Eichenweg 3, 74257 Untereisesheim („Anbieter", „wir"). Stand: Juli 2026.
§1 Geltungsbereich und ausschließliche B2B-Nutzung
(1) Geltungsbereich. Diese AGB gelten für alle über die SaaS-Plattform smarteagentur geschlossenen Verträge sowie zugehörige Dienste zwischen dem Anbieter und Ihnen als Kunden.
(2) B2B-Nutzung. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern nach § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Registrierung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Individuelle Abreden. Individuell getroffene Abreden haben Vorrang vor diesen AGB und sind vor Vertragsschluss über das Internet mit dem Anbieter in Textform zu vereinbaren.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Bereitstellung der Plattform. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der webbasierten SaaS-Plattform smarteagentur zur Nutzung über das Internet im jeweils gebuchten Tarif. Die Plattform bündelt Module für KI-gestützte Kundenkommunikation, Kontaktverwaltung, Marketing und Abrechnung.
(2) Leistungsumfang. Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif gemäß der jeweils gültigen Preisliste (abrufbar im Portal sowie auf der Website des Anbieters) und aus diesen AGB.
(3) SaaS-Leistung. Der Anbieter stellt eine Software-as-a-Service-Leistung (auch SaaS-Plattform, SaaS-Lösung oder SaaS genannt) bereit. Es wird keine Software zur dauerhaften Installation überlassen; ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
§3 Leistungsumfang, Module und Lizenzen
(1) Module. Die Plattform umfasst insbesondere folgende Module:
- KI-Mitarbeiter – konfigurierbare KI-Sprach- und Chat-Agenten für Inbound- und Outbound-Kommunikation (Telefonie, WhatsApp, Webchat), einschließlich Live-Transfer an Menschen.
- Workspace – Kontakte, Firmen, Deals, Aufgaben, Termine, Schäden, Eingangskorb, Aktivitätshistorie und Analytics.
- Nachrichten – WhatsApp-Business-Posteingang mit KI-Chatbot, Kanban-Übersicht, Textbausteinen und Übergabe an Menschen.
- Kalender – Anbindung von Google, Microsoft 365/Outlook, CalDAV, Cal.com und Calendly; persönliche und teambasierte Buchungslinks; Terminbuchung durch KI.
- Marketing Hub – Agentur-Landingpage (Onepager mit editierbaren Sektionen), Formular- und Funnel-Builder, Telefon-Kampagnen (Outbound-Wizard) und Meta-Ad-Kampagnen mit Lead-Anbindung.
- Einstellungen – Agenturprofil, Team- und Rollenverwaltung, Versicherungsportfolio, Telefonie- und Rufnummernverwaltung, Konfigurationen, Buchung und Abrechnung.
- Hilfe & Support – KI-Produktspezialist im Chat, Academy, Anfragen-Verwaltung.
(2) User-Lizenzen. Für jedes Teammitglied mit eigenem Login wird eine kostenpflichtige User-Lizenz benötigt. Beim Einladen eines neuen Nutzers weist die Plattform automatisch eine freie Lizenz zu oder erhöht – nach vorheriger Bestätigung durch einen Admin – die Buchung um eine Lizenz.
(3) Rollen und Agenturinhaber. Die verfügbaren Nutzerrollen sind Admin, Manager, Berater und Viewer. Je Organisation ist zusätzlich ein Nutzerkonto als Agenturinhaber bzw. Inhaber-Konto hinterlegt. Der Agenturinhaber verfügt über sämtliche Rechte eines Administrators. Ausschließlich dem Agenturinhaber vorbehalten sind darüber hinaus:
- die Kündigung des Abonnements,
- die Reaktivierung eines gekündigten oder beendeten Abonnements,
- der Wechsel von Tarif oder Abrechnungszyklus,
- die vollständige Kündigung sämtlicher User-Lizenzen bzw. die Reduzierung der Lizenzanzahl auf null sowie
- die Beantragung der Löschung des Accounts bzw. der Organisation.
Die Neuanlage bzw. Erstbuchung einer Organisation, die Hinzubuchung und Verwaltung einzelner User-Lizenzen sowie der Zugriff auf den Rechnungs- und Zahlungsbereich können durch den Agenturinhaber oder durch Admins erfolgen, soweit die Plattform dies vorsieht.
Der Admin verfügt, soweit einzelne Aktionen nicht ausdrücklich dem Agenturinhaber vorbehalten sind, über umfassenden Zugriff auf die Organisation, einschließlich Teamverwaltung, Rechnungsstellung, Zahlungsbereich, Sicherheitseinstellungen sowie der Vergabe und Entziehung von Rollen.
Der Manager kann Teammitglieder einladen, Prozesse, Automatisierungen und Einstellungen konfigurieren sowie Inhalte verwalten, hat jedoch keinen Zugriff auf Zahlungsdaten oder Vertragsänderungen.
Der Berater führt die alltägliche Kundenkommunikation aus, kann Kontakte, Gesprächsnotizen, Aufgaben und Termine bearbeiten sowie für ihn freigegebene Inhalte einsehen; standardmäßig sieht er nur die ihm zugewiesenen Kontakte, sofern ein Admin oder Manager nicht die organisationsweite Sichtbarkeit aktiviert.
Der Viewer hat ausschließlich Lesezugriff auf die für ihn freigegebenen Bereiche und Kontakte; er kann keine Daten ändern, löschen oder neue Inhalte anlegen. Darüber hinaus können optional externe Partner oder Kooperationsnutzer mit einer eingeschränkten, separat konfigurierbaren Sichtbarkeit eingeladen werden, die keinen Zugriff auf interne Verwaltungsfunktionen oder fremde Mandanteninhalte hat.
Profile ohne eigenen Login (z. B. reine Adressbuch- oder Kontakteinträge) benötigen keine User-Lizenz und erhalten keinen Zugriff auf die Plattformmodule. Die Zuweisung, Änderung und Entziehung von Rollen obliegt ausschließlich den Admins der Organisation; Nutzer können ihre eigene Rolle nicht selbstständig ändern. Die gewährte Lizenz ist persönlich, nicht übertragbar und auf die jeweilige Organisation sowie den vereinbarten Abrechnungszeitraum beschränkt. Mit Beendigung der Mitgliedschaft oder Herabstufung auf ein reines Profil ohne Login erlischt der Zugriffsanspruch automatisch.
(4) Inkludierte Gesprächsminuten. Jeder Tarif enthält ein definiertes Kontingent an KI-Telefonie-Minuten (Inbound und Outbound). Darüber hinausgehende Minuten werden zum jeweils im Tarif ausgewiesenen Überschuss-Preis pro Minute nachträglich abgerechnet.
(5) WhatsApp-Subscription. Die Nutzung des WhatsApp-Moduls setzt eine separate, kostenpflichtige WhatsApp-Subscription voraus. Ohne aktive WhatsApp-Subscription werden WhatsApp-Posteingang und -Versand pausiert; eingehende Nachrichten können in dieser Zeit nicht verarbeitet werden.
(6) Telefonie-Voraussetzung. Der Kauf und Betrieb deutscher, österreichischer oder schweizer Rufnummern setzt ein genehmigtes Regulatory Bundle voraus (§11).
(7) Tarifabhängige Zusatzfunktionen. Tarifabhängige Zusatzfunktionen (z. B. erweiterte Analytics, Meta-Lead-Ads-Integration, dedizierte Ansprechpartner, individuelle SLA) sind ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Tarifen enthalten.
(8) Weiterentwicklung. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Features hinzuzufügen, zu ersetzen oder abzukündigen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Beta- und Vorschau-Funktionen (kenntlich gemacht als „Beta" oder hinter Feature-Flags) werden ohne Verfügbarkeitszusage und ohne Anspruch auf Fortbestand bereitgestellt.
§4 Registrierung, Vertragsschluss und Account-Sicherheit
(1) Registrierung, Testzugang und Vertragsschluss. Neu registrierte Organisationen können die Plattform für einen Zeitraum von einem Monat ab Registrierung kostenlos testen. Für den Testzugang ist keine Zahlungsmethode erforderlich. Der Testzugang steht im jeweils freigeschalteten Funktionsumfang zur Verfügung; einzelne Funktionen können von technischen Voraussetzungen, Drittanbieter-Freigaben, Regulatory-Bundles oder gesonderten Aktivierungen abhängen. Der Testzugang geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt erst zustande, wenn der Kunde über das Portal ausdrücklich einen Tarif bucht. Wird bis zum Ablauf des Testzeitraums kein Tarif gebucht, wird der Zugang zu den Plattformfunktionen gesperrt. Die Daten der Organisation bleiben für einen Zeitraum von 90 Tagen nach Ablauf des Testzeitraums gespeichert und können innerhalb dieses Zeitraums durch Buchung eines Tarifs wieder freigeschaltet werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die Annahme dieser AGB sowie des Auftragsverarbeitungsvertrags, soweit einschlägig, erfolgt im Registrierungsprozess durch Aktivieren einer nicht vorausgewählten Pflicht-Checkbox. Die AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag sind vor Abgabe der Registrierung über anklickbare Links abrufbar.
(2) Vertretungsberechtigung und Agenturinhaber. Die Person, die die Registrierung für den Kunden vornimmt, versichert, zur Vertretung des Kunden oder zur Einrichtung des Kundenkontos bevollmächtigt zu sein. Mit Einrichtung der Organisation wird diese Person als Agenturinhaber hinterlegt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Der Kunde hat sicherzustellen, dass nur hierzu berechtigte Personen Registrierungen, Buchungen, Rollenvergaben und sonstige vertragsrelevante Handlungen vornehmen. Aktionen, die nach § 3 Abs. 3 ausschließlich dem Agenturinhaber vorbehalten sind, dürfen nur durch den Agenturinhaber vorgenommen werden.
(3) Aktualität der Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
(4) Zugangsdaten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
(5) Sicherheits- und Bestätigungsschritte. Für sicherheitskritische und abrechnungsrelevante Aktionen (u. a. Rollenvergabe, Tarifwechsel, Freigabe von Caller-IDs, Kündigung und Löschung der Organisation) kann der Anbieter zusätzliche Sicherheits- und Bestätigungsschritte vorsehen, insbesondere erneute Authentifizierung, Bestätigungsdialoge, E-Mail-Bestätigung oder sonstige Verifikationsverfahren. Der Kunde ist verpflichtet, diese Sicherheitsverfahren ordnungsgemäß zu durchlaufen und seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(6) Missbrauchsverdacht. Ein Verdacht des Missbrauchs ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
§5 Onboarding, Bereitstellung und Mitwirkungspflichten
(1) Onboarding. Vor dem produktiven Einsatz findet ein Onboarding statt. Dazu gehören insbesondere die Einrichtung des Workspaces, die Hinterlegung der Wissensbasis (FAQs, Tarif- und Produktinformationen, Versicherungsportfolio), die Konfiguration der KI-Prompts sowie die Anbindung von Rufnummern, Messaging-Kanälen und Kalendern.
(2) Mitwirkungspflichten. Der Kunde wirkt aktiv am Onboarding mit. Er stellt insbesondere folgende Voraussetzungen rechtzeitig und in korrekter Form bereit:
- Firmen- und Registerdaten sowie Nachweisdokumente für das Regulatory Bundle,
- Rufnummern-Freigaben, Nachweise zur Caller-ID-Berechtigung und sonstige für die Rufnummernbereitstellung erforderliche Nachweise,
- geschäftlichen Meta-Business-Account samt Verifizierung für WhatsApp Business und Meta Lead Ads,
- OAuth-Zugänge zu genutzten Kalendern (Google, Microsoft, ggf. CalDAV/Cal.com/Calendly),
- Inhalte für die Landingpage (Texte, Bilder, Logos) und für Formulare, jeweils mit den erforderlichen Nutzungsrechten.
(3) Mitwirkungsverzögerungen. Verzögerungen, die der Kunde durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung zu vertreten hat, gehen nicht zu Lasten des Anbieters; vereinbarte Bereitstellungsfristen verlängern sich entsprechend.
§6 Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Preise. Es gelten die jeweils in der Preisliste ausgewiesenen Tarife. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Kostenloser Testzugang. Während des kostenlosen Testzeitraums nach § 4 Abs. 1 fallen für den Testzugang keine Grundgebühren an. Eine kostenpflichtige Abrechnung beginnt erst mit ausdrücklicher Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs durch den Kunden. Der kostenlose Testzugang verlängert sich nicht automatisch und wandelt sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um.
(3) Grundgebühr. Die Grundgebühr wird monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungsmonat berechnet. Dies gilt auch für Tarife mit zwölfmonatiger Mindestlaufzeit („Jahrestarif"): Der Kunde bindet sich für zwölf Monate und zahlt hierfür den in der Preisliste ausgewiesenen, reduzierten Monatspreis. Eine Vorauszahlung der gesamten Jahresvergütung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
(4) User-Lizenzen und WhatsApp-Subscription. User-Lizenzen und WhatsApp-Subscription werden zusätzlich zur Grundgebühr im gleichen Rhythmus abgerechnet. Das Hinzubuchen weiterer User-Lizenzen innerhalb eines Abrechnungszeitraums wird taggenau anteilig („pro rata") berechnet. Reduktionen von User-Lizenzen werden nach Maßgabe von § 8 zum dort geregelten Zeitpunkt wirksam.
(5) Verbrauchsabhängige Entgelte (insbesondere Gesprächsminuten oberhalb des Kontingents, WhatsApp-Template-Nachrichten, SMS, Nummernentgelte) werden nachträglich auf Grundlage der durch die Plattform protokollierten Nutzung abgerechnet. Maßgeblich sind die Aufzeichnungen des Anbieters; dem Kunden bleibt der Nachweis abweichender Werte unbenommen.
(6) Zahlungsabwicklung und Rechnungen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten zusätzlich dessen Bedingungen, soweit der Kunde mit diesem in eine direkte Vertragsbeziehung tritt. Rechnungen werden im Portal als PDF im Bereich Abrechnung bereitgestellt.
(7) Partner-Codes. Sofern der Kunde im Buchungsprozess einen gültigen Partner-Code eingibt, wird der zugehörige Rabatt gemäß Partner-Vereinbarung gewährt. Für das Partner-/Reseller-Programm gelten die gesonderten Partnerbedingungen.
(8) Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Bei Verzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter zudem berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform zu sperren, bis die offenen Forderungen ausgeglichen sind. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt trotz Sperrung bestehen.
(9) Preisanpassung Grundgebühr und Lizenzen. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise zu Beginn einer Vertragsverlängerung anzupassen. Erhöhungen werden mit einer Frist von mindestens 60 Tagen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, kann er das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die in der Erhöhungsmitteilung genannten Preise als vereinbart. Die Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts erfolgt ausschließlich über die Kündigungsfunktion im Portal gemäß § 7 Abs. 4.
(10) Preisanpassung verbrauchsabhängige Entgelte. Minuten-, Template- und SMS-Preise können mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen angepasst werden, wenn sich die zugrunde liegenden Beschaffungskosten (Telefonie-Carrier, KI-Sprachdienste, Meta-Templatepreise) ändern. Erhöhungen um mehr als 30 % innerhalb von zwölf Monaten begründen ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden zum Wirksamwerden der Anpassung. Die Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts erfolgt ausschließlich über die Kündigungsfunktion im Portal gemäß § 7 Abs. 4.
§7 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Monatstarif. Bei einem Monatstarif beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern der Kunde das Abonnement nicht vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode über die Kündigungsfunktion im Portal gemäß Absatz 4 kündigt. Eine Kündigung während der laufenden Vertragsperiode beendet das Abonnement zum Ende dieser Vertragsperiode.
(2) Jahrestarif. Bei einem Jahrestarif beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate (monatliche Abrechnung gemäß § 6 Abs. 3). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern der Kunde das Abonnement nicht vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode über die Kündigungsfunktion im Portal gemäß Absatz 4 kündigt. Eine Kündigung während der laufenden Vertragsperiode beendet das Abonnement zum Ende dieser Vertragsperiode.
(3) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß gegen §10, bei nachhaltigem Zahlungsverzug oder bei begründetem Verdacht missbräuchlicher Nutzung.
(4) Kündigungsfunktion im Portal. Ordentliche Kündigungen sowie vertraglich eingeräumte Sonderkündigungen des Kunden können ausschließlich durch den Agenturinhaber über die im Portal bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden. Kündigungen per E-Mail, Brief, Fax oder auf sonstigem Wege lösen keine Beendigung des Abonnements aus. Der Kündigungsprozess gilt erst als abgeschlossen, wenn der Agenturinhaber die im Portal vorgesehenen Kündigungsschritte vollständig durchlaufen und die Kündigung bestätigt hat. Der Anbieter bestätigt die Kündigung im Portal und/oder per E-Mail. Kündigungen durch den Anbieter erfolgen in Textform.
§8 Tarifwechsel, Lizenzanpassung und Sonderkonditionen
(1) Upgrades, Tarifwechsel und zusätzliche User-Lizenzen. Das Hinzubuchen weiterer User-Lizenzen ist durch den Agenturinhaber oder durch Admins jederzeit möglich und wird taggenau anteilig („pro rata") für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet. Ein Tarifwechsel kann jederzeit durch den Agenturinhaber über die dafür vorgesehene Funktion im Portal vorgemerkt werden. Upgrades in einen höheren Tarif sowie der Wechsel von monatlicher zu jährlicher Abrechnung werden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin gilt der bisherige Tarif unverändert. Der Agenturinhaber sieht den neuen Preis, den Abrechnungsrhythmus und den Wirksamkeitszeitpunkt vor der Bestätigung.
(2) Downgrades und Reduktion von User-Lizenzen. Downgrades in einen niedrigeren Tarif werden ausschließlich durch den Agenturinhaber vorgemerkt und zum Ende der laufenden Mindestvertragslaufzeit wirksam. Die Reduktion einzelner User-Lizenzen ist durch den Agenturinhaber oder durch Admins zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit, Mindestabnahme oder Sondervereinbarung besteht. Die vollständige Kündigung sämtlicher User-Lizenzen bzw. die Reduzierung der Lizenzanzahl auf null ist ausschließlich dem Agenturinhaber vorbehalten. Beim Downgrade oder bei einer Lizenzreduktion greift eine automatische Teardown-Logik: Überzählige aktive KI-Agenten, Lizenzen oder Rufnummern werden bei Wirksamwerden der Änderung vom System deaktiviert. Der Kunde wählt zuvor über die dafür vorgesehene Funktion aus, welche Elemente erhalten bleiben, und bestätigt den Teardown; unterlässt er die Auswahl, entscheidet die systemseitige Standardlogik. Der jeweils berechtigte Nutzer sieht den neuen Preis, den Umfang der Änderung und den Wirksamkeitszeitpunkt vor der Bestätigung. Für deaktivierte Rufnummern gilt § 11 Abs. 5 entsprechend.
(3) Enterprise-Sonderkonditionen. Für den Enterprise-Tarif gelten ergänzend individuell vereinbarte Sonderkonditionen (z. B. erweitertes SLA, dedizierter Account Manager, kundenspezifische Integrationen).
§9 Verfügbarkeit, Wartung und Service Level
(1) Verfügbarkeit. Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt zum Internet.
(2) Ausnahmen von der Verfügbarkeit. Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind:
- angekündigte Wartungsfenster (in der Regel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten),
- Zeiten, in denen die Plattform aufgrund des vom Anbieter aktivierten Wartungsmodus temporär gesperrt ist (Ankündigung im Portal),
- Störungen aufgrund höherer Gewalt, Maßnahmen Dritter oder Ausfällen von Drittdiensten (insbesondere Telefonie-Carrier, KI-Sprach- und Sprachmodell-Anbieter, WhatsApp/Meta-, Google-, Microsoft- oder Stripe-Schnittstellen sowie E-Mail-Zustelldienste), soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat,
- Störungen aus der Sphäre des Kunden (z. B. Internetanbindung, Endgeräte, fehlerhafte Konfiguration).
(3) Enterprise-SLA. Für den Enterprise-Tarif können erweiterte SLA individuell vereinbart werden.
§10 Pflichten des Kunden, rechtmäßige Nutzung
(1) Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde stellt sicher, dass jede Nutzung – insbesondere jede ausgehende Kommunikation (Outbound-Anrufe, WhatsApp-Nachrichten, SMS, E-Mails, Formular-Kommunikation) – unter Beachtung aller einschlägigen Gesetze erfolgt. Hierzu zählen insbesondere DSGVO und BDSG, UWG (insbesondere § 7 UWG zu unzumutbaren Belästigungen), TDDDG, TKG, StGB (§ 201 – Vertraulichkeit des Wortes) sowie die Nutzungsbedingungen und Policies der jeweiligen Plattform-Anbieter (u. a. WhatsApp Business Solution Terms, WhatsApp Commerce Policy, Meta Advertising Policies).
(2) Besondere Pflichten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- für Outbound-Telefonie und Werbenachrichten eine wirksame Rechtsgrundlage (ausdrückliche Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnis) vorzuhalten und nachweisen zu können,
- Robinson-Listen und vergleichbare Sperrlisten zu beachten sowie zulässige Anrufzeiten einzuhalten,
- nur Rufnummern zu verwenden, zu deren Nutzung er berechtigt ist (CLI-Wahrheit); die Verwendung übertragener Nummern setzt eine wirksame Portierungserklärung voraus,
- Anrufaufzeichnungen und Transkriptionen nur dann durchzuführen, wenn die betroffene Person zu Gesprächsbeginn hörbar informiert wurde und eingewilligt hat (§ 201 StGB, Art. 6 DSGVO),
- die gesetzlichen Transparenzpflichten gegenüber Endkunden einzuhalten, insbesondere die Offenlegung der KI-Interaktion gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) und der DSGVO,
- keine Notrufe, Mehrwertdienste, politischen, religiösen oder jugendgefährdenden Inhalte über die Plattform abzuwickeln,
- die WhatsApp-Kommunikation im Rahmen des 24-Stunden-Service-Windows der Meta-Plattform zu führen; außerhalb dessen dürfen nur genehmigte Templates verwendet werden,
- auf öffentlichen Landingpages und Formularen ein rechtssicheres Impressum, eine Datenschutzerklärung und ggf. Cookie-/Consent-Hinweise bereitzustellen und die notwendigen Nutzungsrechte an eingebundenen Inhalten, Bildern und Logos zu besitzen,
- die Plattform nicht für Massenanrufe, automatisiertes Cold Calling außerhalb des vorgesehenen Use Case, Phishing oder andere belästigende Maßnahmen zu nutzen.
(3) Datenschutzverantwortlichkeit. Für die durch den Kunden initiierte Verarbeitung personenbezogener Daten der von ihm kontaktierten Personen (Endkunden, Interessenten, Leads) ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter gemäß §18.
§11 Rufnummern und Regulatory Bundle
(1) Regulatory Bundle. Für den Betrieb deutscher, österreichischer und schweizer Rufnummern ist eine einmalige Registrierung („Regulatory Bundle") erforderlich. Erst nach Genehmigung können Rufnummern gekauft und KI-Agenten mit Telefonie aktiviert werden.
(2) Nachweisdaten. Der Kunde reicht dazu wahrheitsgemäße Firmen-, Adress- und Ansprechpartnerangaben sowie geeignete Nachweisdokumente (Adressnachweis, Gewerbenachweis, Registrierungsnachweis) im vorgegebenen Format ein. Die Adresse muss zum Vorwahlbereich der gewünschten Rufnummer passen. Die für die Bereitstellung und gesetzlich bzw. regulatorisch erforderliche Registrierung von Rufnummern erforderlichen Unternehmens-, Kontakt- und Identifikationsdaten können durch den eingesetzten Telefonie-Anbieter Twilio über dessen globale Verwaltungsinfrastruktur verarbeitet werden. Gesprächsinhalte, Gesprächsaufzeichnungen und Transkripte sind hiervon nicht umfasst.
(3) Prüfdauer. Die Prüfung durch die zuständige Regulierungsstelle bzw. den Carrier dauert regelmäßig 1–5 Werktage; eine bestimmte Dauer wird nicht zugesichert. Bei Ablehnung wird der Grund im Portal angezeigt; der Kunde kann korrigieren und erneut einreichen.
(4) Aktualisierungspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der zugrunde liegenden Daten unverzüglich zu aktualisieren, um die Compliance der Rufnummer aufrechtzuerhalten.
(5) Keine Rufnummernportierung. Eine Übertragung oder Portierung der über die Plattform bereitgestellten Rufnummern auf den Kunden oder auf einen anderen Anbieter wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht als Vertragsleistung angeboten. Die Rufnummern werden dem Kunden ausschließlich für die Dauer des aktiven Abonnements und nur zur Nutzung innerhalb der Plattform bereitgestellt. Mit Beendigung des Abonnements bzw. zum Ende der Vertragslaufzeit werden die Rufnummern deaktiviert und beim eingesetzten Telefonie-Anbieter zur Freigabe bzw. Beendigung veranlasst. Nach Deaktivierung besteht kein Anspruch auf erneute Zuteilung, Wiederherstellung, Reservierung oder weitere Nutzung der Rufnummern.
§12 Faire Nutzung, Kampagnen und Anti-Missbrauch
(1) Faire Nutzung. Die Plattform ist auf branchenüblichen Nutzungsumfang für Versicherungs- und Finanzagenturen ausgelegt. Missbräuchliche Spitzenlasten, automatisierte Massenanfragen oder Nutzungen, die die Stabilität für andere Kunden gefährden, sind unzulässig.
(2) Telefon-Kampagnen. Für Telefon-Kampagnen gilt ergänzend:
- pro Agentur darf zu einem Zeitpunkt nur eine aktive Kampagne laufen,
- die konfigurierbare Retry-Logik ist so einzustellen, dass Empfänger nicht unzumutbar belästigt werden.
(3) Drosselung und Sperrung. Der Anbieter ist berechtigt, bei missbräuchlicher Nutzung die Leistung temporär zu drosseln, einzelne Funktionen (u. a. Outbound-Kampagnen, WhatsApp-Versand, öffentliche Formulare) zu beschränken oder – nach vorheriger Aufforderung zur Unterlassung – den Zugang zu sperren. Öffentliche Endpunkte (Landingpage-Formulare, Buchungsfunktionen) sind zusätzlich durch technische Rate Limits und/oder CAPTCHA geschützt.
§13 Nutzungsrechte
(1) Nutzungsrecht. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen.
(2) Nutzungsbeschränkungen. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, ein Reverse-Engineering sowie Wiederverkauf, Whitelabeling oder das Anbieten der Plattform, ihrer Landingpage-Funktion oder ihrer KI-Agenten als eigene Leistung gegenüber Dritten sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig. Die vertragsgemäße Nutzung der Landingpage-Funktion für die eigene Agentur des Kunden bleibt davon unberührt.
§14 KI-spezifische Regelungen
(1) KI-Modelle und Prüfungspflicht. Die KI-Agenten erzeugen Inhalte auf Basis von KI-Modellen Dritter. Für Sprachdialoge und Sprachsynthese kommt ElevenLabs (Conversational AI) mit EU-Datenresidenz zum Einsatz; für die nachgelagerte Textverarbeitung (z. B. Gesprächszusammenfassungen, Klassifikation, Lead-Qualifizierung) werden Sprachmodelle über den IONOS AI Model Hub in Rechenzentren in Deutschland betrieben. Trotz sorgfältiger Konfiguration und kontinuierlicher Qualitätssicherung kann der Anbieter nicht garantieren, dass KI-Ausgaben in jedem Einzelfall vollständig, fehlerfrei, aktuell oder für den konkreten Anwendungsfall geeignet sind. Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor Entscheidungen, insbesondere geschäftskritischen Entscheidungen in zumutbarem Umfang.
(2) Keine Fach- oder Rechtsberatung. Eine fachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall – insbesondere versicherungsrechtliche, versicherungsvertragliche, steuerliche oder anlagebezogene Beratung – wird durch die KI-Agenten ausdrücklich nicht erbracht. Der Kunde ist verpflichtet, dies in seinen Prompts und Skripten sicherzustellen und den Endkunden gegenüber transparent zu machen.
(3) Aufzeichnung und Transkription. Gespräche und Nachrichten können zur Qualitätssicherung, Dokumentation und für gesetzliche Aufbewahrungszwecke aufgezeichnet und transkribiert werden, sofern die Gesprächsteilnehmer zu Gesprächsbeginn hierüber informiert wurden und eingewilligt haben. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(4) Kein Training auf Kundendaten. Kundendaten werden nicht zum Training der eingesetzten KI-Modelle verwendet. Dies ist vertraglich mit den eingesetzten Sub-Dienstleistern abgesichert.
(5) AI-Act-Transparenz und Nutzungsgrenzen. Die Plattform stellt einen KI-Anwendungsfall mit Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act dar (Chatbot- und Sprachbot-Transparenz). Eine Nutzung für nach Art. 5 AI Act verbotene Praktiken oder für Hochrisiko-Anwendungen im Sinne von Art. 6 in Verbindung mit Anhang III AI Act (u. a. biometrische Fernidentifikation, Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen) ist unzulässig.
§15 Kundendaten, Aufbewahrung und Export
(1) Verantwortung für Kundendaten. Sämtliche Daten, die der Kunde in die Plattform einbringt oder die im Rahmen der Nutzung für den Kunden verarbeitet werden („Kundendaten"), verbleiben in der Verantwortung des Kunden.
(2) Speicherfristen. Regelmäßige Aufbewahrungs- und Speicherfristen (soweit nicht durch Konfiguration oder gesetzliche Pflichten abweichend):
- Anruf-Historie im Workspace einschließlich Gesprächstranskripten, Gesprächszusammenfassungen und Anrufprotokollen wie Zeitpunkt, Dauer, beteiligte Rufnummern und Ergebnis: Dauer des Vertragsverhältnisses sowie anschließend nach Maßgabe von § 15 Abs. 3 während des Export- und Reaktivierungsfensters; Löschung mit der Organisationslöschung gemäß § 16 bzw. nach Ablauf der anwendbaren Löschfrist,
- WhatsApp-Nachrichten: für die Dauer der aktiven Konversation, danach 6 Monate Archiv,
- Kalenderereignisse: für die Dauer der aktiven Verbindung,
- Fehler-Telemetrie: 90 Tage,
- Datenbank-Sicherungen / Point-in-Time-Recovery: zeitpunktgenaue Wiederherstellung der Datenbank für die zurückliegenden 7 Tage; hochgeladene Dateien im Objektspeicher sind hiervon nicht umfasst,
- Rechnungen und Buchungsbelege: für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (derzeit regelmäßig zehn Jahre, § 147 AO, § 257 HGB, § 14b UStG; für Handelsbücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre).
(3) Export- und Reaktivierungsfenster. Nach Beendigung des Abonnements aufgrund einer wirksamen Kündigung oder nach Ablauf eines kostenlosen Testzeitraums ohne Tarifbuchung stehen dem Kunden die wesentlichen Organisationsdaten für einen Zeitraum von 90 Tagen weiterhin zum Abruf und Export über die hierfür vorgesehene Exportfunktion in einem gängigen maschinenlesbaren Format, insbesondere CSV und JSON, zur Verfügung. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Organisationskonto ausschließlich durch den Agenturinhaber durch erneute bzw. erstmalige Tarifbuchung reaktiviert werden. Nach Ablauf der 90 Tage werden die in der Plattform gespeicherten Daten der Organisation gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Beantragt der Agenturinhaber ausdrücklich die Löschung der Organisation gemäß § 16, verkürzt sich das Export- und Reaktivierungsfenster auf die dort geregelte 14-tägige Widerrufsfrist; mit Vollzug der Löschung ist ein Export oder eine Reaktivierung nicht mehr möglich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten gemäß § 16 Abs. 5 bleiben unberührt.
(4) Organisationslöschung. Die vollständige Löschung des Organisationskontos richtet sich nach §16.
§16 Löschung der Organisation
(1) Antragsberechtigung und Voraussetzung. Ausschließlich der Agenturinhaber kann die Löschung seiner Organisation beantragen. Voraussetzung für einen Löschantrag ist, dass der Kunde zuvor den Kündigungsprozess für das Abonnement über die dafür vorgesehene Kündigungsfunktion im Portal angestoßen hat. Während eines aktiven Abonnements ohne zuvor angestoßenen Kündigungsprozess kann keine Organisationslöschung beantragt werden. Der Löschantrag erfolgt ausschließlich über die dafür vorgesehene Funktion im Portal; ein Löschantrag per E-Mail, Brief, Support-Anfrage oder auf sonstigem Wege wird nicht ausgeführt. Anträge anderer Nutzer – auch eingeladener Admins – werden nicht ausgeführt.
(2) Bestätigungsverfahren. Nach dem Antrag senden wir eine E-Mail an die für den Agenturinhaber hinterlegte Adresse mit einem personalisierten Bestätigungslink. Die Löschung wird erst eingeleitet, nachdem der Agenturinhaber über diesen Link und durch Eingabe des vorgegebenen Bestätigungstexts ausdrücklich bestätigt hat. Ohne diese Bestätigung wird keine Löschung durchgeführt.
(3) Widerrufsfrist. Ab der Bestätigung läuft eine Frist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist kann die Löschung jederzeit über das Portal oder unseren Support widerrufen werden; danach beginnt die Löschung.
(4) Wirkung der Löschung. Nach Ablauf der 14 Tage gemäß Absatz 3 werden die personenbezogenen Daten und Betriebsdaten der Organisation aus dem Produktivsystem gelöscht bzw. der Zugang dauerhaft gesperrt. Eine Wiederherstellung über die Plattform ist danach nicht mehr möglich; der Zugang zur Plattform endet. Technische Vorhaltefristen für Datenbanksicherungen bzw. Point-in-Time-Recovery bleiben unberührt. Mit Vollzug der Löschung endet auch das Export- und Reaktivierungsfenster nach § 15 Abs. 3; ein Export oder eine Reaktivierung ist danach nicht mehr möglich. Im Objektspeicher gelöschte Dateiobjekte können nach Vollzug der Löschung grundsätzlich nicht wiederhergestellt werden.
(5) Gesetzliche Aufbewahrung. Unterlagen mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht — insbesondere Rechnungen und Buchungsbelege (§ 147 AO, § 257 HGB, § 14b UStG) — bewahren wir für die Dauer der gesetzlichen Fristen (bis zu zehn Jahre) auf und löschen sie erst danach; während dieser Zeit werden sie ausschließlich zu Aufbewahrungs- und Nachweiszwecken gespeichert und nicht mehr aktiv verarbeitet.
(6) Fortbestehende Zahlungspflicht. Der Löschantrag und die Löschung der Organisation ersetzen keine Kündigung nach § 7 und beenden einen laufenden Vertrag mit Mindestlaufzeit nicht vorzeitig. Ein laufendes Abonnement besteht bis zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit fort und wird bis dahin abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Bereits entstandene Entgelte werden nicht erstattet. Die automatischen Löschfristen der Plattform sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungen und Buchungsbelege, bleiben unberührt.
§17 Drittanbieter und Sub-Processors
(1) Eingesetzte Dienstleister. Zur Erbringung der Plattformleistungen setzt der Anbieter ausgewählte technische Dienstleister und Sub-Processors ein, insbesondere für Hosting, Datenbankbetrieb, Telefonie, Messaging, Zahlungsabwicklung, KI-Funktionen, Kalender-Integrationen, E-Mail-Versand, Fehler-Monitoring und Support.
(2) Auftragsverarbeitung. Soweit diese Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Anbieters verarbeiten, erfolgt ihr Einsatz nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß § 18. Der Kunde erteilt die im AVV geregelte allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Sub-Processors. Der Anbieter informiert über die Hinzunahme oder den Austausch von Sub-Processors nach Maßgabe des AVV.
(3) Sub-Processor-Liste. Eine jeweils aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Processors mit Angaben zu Verarbeitungszweck, Verarbeitungsort und etwaigen Drittlandtransfers ist im AVV und/oder in der Datenschutzerklärung abrufbar.
(4) Eigenständig Verantwortliche. Soweit Drittanbieter Leistungen als eigenständig Verantwortliche erbringen, insbesondere Zahlungsdienstleister, gelten ergänzend deren eigene Vertrags- und Datenschutzbedingungen.
§18 Auftragsverarbeitung (AVV)
(1) Anwendungsbereich des AVV. Soweit der Anbieter im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – insbesondere Daten der vom Kunden kontaktierten Endkunden – gilt ergänzend ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Einbeziehung und Vorrang. Der AVV ist im Portal abrufbar und kann zusätzlich per E-Mail an info@smarteagentur.de angefordert werden. Er ist mit Vertragsschluss integraler Bestandteil dieses Vertrages. Der AVV enthält insbesondere die Regelungen zum Einsatz, zur Genehmigung und zur Änderung von Sub-Processors. Im Kollisionsfall geht der AVV für datenschutzrechtliche Sachverhalte vor.
§19 Sicherheit und Zugangsschutz
(1) TOM und Token-Schutz. Der Anbieter betreibt technisch-organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik (Näheres in TOM). Sensible Zugangs-Tokens (u. a. Meta-, Kalender-, WhatsApp-Tokens) werden verschlüsselt gespeichert.
(2) Pflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, sichere Passwörter zu verwenden, Nutzerkonten nur berechtigten Personen zuzuweisen und Rollen sowie Berechtigungen regelmäßig zu überprüfen. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind oder ein Nutzerkonto missbraucht wurde.
(3) Zusätzliche Schutzmechanismen. Der Anbieter kann für bestimmte sicherheitskritische Funktionen zusätzliche Schutzmechanismen vorsehen. Soweit der Anbieter künftig Mehrfaktor-Authentifizierung oder vergleichbare Sicherheitsfunktionen bereitstellt, kann deren Nutzung für bestimmte Rollen oder Aktionen verpflichtend gemacht werden.
(4) Support-Zugriff. Support-Zugriff (Impersonation): Der Support-Zugriff auf Kundendaten durch Mitarbeitende des Anbieters erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher, protokollierter Zustimmung des Kunden über die entsprechende Funktion im Portal und ist zeitlich sowie inhaltlich auf den jeweiligen Support-Vorgang beschränkt. Die erteilte Freigabe kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Sämtliche Zugriffe werden protokolliert und sind für den Kunden einsehbar.
§20 Support und Servicezeiten
(1) Supportkanäle. Der Anbieter stellt in allen Tarifen einen KI-Produktspezialisten im Chat, eine Academy sowie E-Mail-Support unter support@smarteagentur.de bereit. Anfragen werden werktags Mo–Fr 9–17 Uhr (MEZ/MESZ) bearbeitet, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg.
(2) Reaktionszeiten. Reaktionszeiten und Priorisierung ergeben sich aus dem gewählten Tarif. Für den Enterprise-Tarif können individuelle Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vereinbart werden.
§21 Nutzung anonymisierter Nutzungsdaten
Der Anbieter darf anonymisierte bzw. aggregierte Nutzungs-, Diagnose- und Metrikdaten zur Sicherstellung des Betriebs, zur Fehleranalyse, zur Kapazitätsplanung und zur Weiterentwicklung der Plattform verarbeiten. Ein Personenbezug wird vor der Auswertung entfernt; Rückschlüsse auf Endkunden des Kunden sind ausgeschlossen. §14 Abs. 4 (kein Training auf Kundendaten) bleibt unberührt.
§22 Gewährleistung
(1) Leistungsbeschreibung. Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Auf das SaaS-Verhältnis finden ergänzend die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Ausschluss anfänglicher Mängel. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Kein darüberhinausgehender Funktionsanspruch. Ein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang über den vereinbarten Tarif hinaus oder auf einen ununterbrochenen Betrieb über die in §9 zugesagte Verfügbarkeit hinaus besteht nicht.
§23 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie, die nur in Schriftform vereinbart werden kann.
(2) Leichte Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Haftungshöchstgrenze. Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlte Nettoentgelt begrenzt, ausgenommen Bußgelder nach datenschutzrechtlichen Gesetzen.
(4) Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen leichter Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde ihm zumutbare Datensicherungsmaßnahmen – insbesondere die regelmäßige Nutzung der bereitgestellten Export-Funktionen – getroffen hat und der Datenverlust auch dadurch nicht zu vermeiden gewesen wäre.
(5) Ausschluss weiterer Haftung. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn bei leichter Fahrlässigkeit – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§24 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Kunden gemäß §10, §11 oder §12 beruhen (insbesondere wettbewerbs-, telekommunikations-, urheber- oder datenschutzrechtliche Inanspruchnahmen wegen unzulässiger Outbound-Kommunikation, unberechtigter Nutzung von Rufnummern oder unrechtmäßiger Inhalte auf Landingpages/Formularen).
Dies umfasst auch die notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit möglich, die Verteidigung.
§25 Partner- und Reseller-Programm
Für Kunden, die als Vertriebspartner oder Reseller mit dem Anbieter zusammenarbeiten, gelten die gesonderten Partnerbedingungen. Die dort geregelten Provisions-, Rabatt- und Werbeanforderungen ergänzen diese AGB; im Kollisionsfall gehen die Partnerbedingungen für den geregelten Sachverhalt vor.
§26 Geheimhaltung
(1) Vertraulichkeitspflicht. Die Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Dauer. Die Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus. Gesetzliche Schutzrechte (insbesondere nach dem GeschGehG) bleiben unberührt.
§27 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden mit Name und Logo als Referenz auf seiner Website und in Verkaufsunterlagen zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist.
§28 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungsrecht. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aufgrund veränderter rechtlicher, technischer oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erforderlich wird und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Vergütung sind hiervon ausgenommen; für Preisänderungen gilt ausschließlich § 6 Abs. 9 und 10.
(2) Ankündigung und Widerspruch. Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(3) Kündigungsrecht bei Widerspruch. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zu kündigen.
§29 Schlussbestimmungen
(1) Textform und Portal-Funktionen. Erklärungen, für die in diesen AGB Textform vorgesehen ist, können per E-Mail oder über die Funktionen des Portals abgegeben werden, soweit diese AGB nicht ausdrücklich eine Erklärung über eine bestimmte Portal-Funktion vorschreiben. Kündigungen des Kunden richten sich ausschließlich nach § 7 Abs. 4.
(2) Aufrechnung. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
(3) Abtretung. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Gerichtsstand und Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn als das für den Sitz des Anbieters zuständige Gericht. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(6) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
